Öffentliche Verwaltung
Vorbild mit Verantwortung

Energieberatung Öffentliche Verwaltung

Bauten des Bundes, der Länder und der Kommunen haben eine Vorbildaufgabe und Verantwortung hinsichtlich Energieeffizienz und Technik. Für Kommunen kommt mit der kommunalen Wärmeplanung zwar keine ganz neue, dafür aber eine verbindliche Aufgabe hinzu, die ein festes Abgabedatum hat. Wir erstellen Sanierungskonzepte und Energieaudits für öffentliche Bauten, THG-Bilanzen und Wärmepläne für Kommunen. Sprechen Sie uns an!

Öffentliche Bauten
Vorbild mit Verantwortung für die Menschen

Energieberatung für Öffentliche Gebäude und Quartiere

Bauten des Bundes, der Länder und der Kommunen haben eine Vorbildaufgabe und Verantwortung hinsichtlich Energieeffizienz und Technik. Für Kommunen kommt mit der kommunalen Wärmeplanung zwar keine ganz neue, dafür aber eine verbindliche Aufgabe hinzu, die ein festes Abgabedatum hat. Wir erstellen Sanierungskonzepte und Energieaudits für öffentliche Bauten, THG-Bilanzen und Wärmepläne für Kommunen. Sprechen Sie uns an!

Wohn-Appartements Häuser Fassadenarchitektur und Außenanlagen
Wir beraten auch ...
Blaues Haus - EB für WG

Haus- und Wohnungseigentümer

Wir beraten Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen. Wir erstellen Individuelle Sanierungsfahrpläne und Begleiten Ihre Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der BEG.
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Krankenschwester kümmert sich um eine ältere Dame

Gemeinnützige Organisationen und Kirchen

Für Soziale Einrichtungen erstellen wir Konzepte, die einen Weg aufzeigen, Gebäude und Abläufe an neue Herausforderungen anpassen. Energiebedarf und -kosten werden gesenkt, der Ausstoß an CO2 ebenfalls. Wir begleiten Sie auch bei der Umsetzung.
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Wohn-Appartements Häuser Fassadenarchitektur und Außenanlagen

Wohnungsunternehmen

Unternehmen, die Wohnungen und Gewerbeflächen vermieten, verwalten oder bauen stehen vor besonderen Herausforderungen: Energetische Sanierungen, Gebäudeenergiegesetz und Obergrenzen von Treibhausgasemissionen u.v.m. Sprechen Sie uns an. Wir begleiten Sie dabei.
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Blick auf Bonn

Öffentliche Verwaltung

Bauten des Bundes, der Länder und der Kommunen haben eine Vorbildaufgabe und Verantwortung hinsichtlich Energieeffizienz und Technik. Wir erstellen Sanierungskonzepte und Energieaudits für öffentliche Bauten, THG-Bilanzen und Wärmepläne für Kommunen. Sprechen Sie uns an!
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Energieaudit. Effiziente Verbrauchsabrechnung und Wirtschaft

Unternehmen

Wir beraten Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen, die ihre Energieeffizienz steigern und die Treibhausgasemissionen reduzieren möchten. Ob individuelle Versorgungskonzepte oder Energieaudits nach Norm. Sprechen Sie uns an.
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Unsere Leistungen 

Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung ist keine neue Aufgabe für die meisten Kommunen. Seit Herbst 2023 ist sie aber verbindlich und terminiert. Wir unterstützen Sie mit unserem Wissen und unserer Erfahrung an der Schnittstelle von Stadt- und Regionalplanung und Energieberatung. Sprechen Sie uns an!
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Energetische Gebäudesanierung

Wir erarbeiten für Sie ein energetisches Sanierungskonzept für Ihren Unternehmenssitz. Sie erhalten einen Fahrplan, der Sie auf dem Weg zur Klimaneutralität begleitet. Für Wohngebäude und für Kleine und mittlere Unternehmen gibt es für diese Beratung eine staatliche Förderung.
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Treibhausgas-Bilanzen

Carbon Footprints für Unternehmen (CCF) Mit der Erstellung eines standardisierten Corporate Carbon Footprints (CCF) ermitteln wir, wie hoch der CO2-Ausstoß Ihres Unternehmens ist. So können Sie objektiv darstellen, welche Menge Treibhausgas Ihr Unternehmen in einer bestimmten Zeit emittiert bzw. eingespart hat. Zeigen Sie, dass Ihr Unternehmen bereit ist, Verantwortung für den Klimaschutz zu übernehmen.
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Energieaudits gemäß DIN EN 16247

Große Unternehmen sind verpflichtet, alle 4 Jahre Gegenstand eines Energieaudits zu werden. Sprechen Sie uns an. Gern führen wir ein Energieaudit nach Norm in Ihrem Unternehmen durch.
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Energieausweise

Wir erstellen Energiebedarfs- und Verbrauchsausweise für alle Gebäude. Damit sind Sie gut informiert über den energetischen Zustand des Gebäudes.
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Wissen
SchafFt Vorsprung

Geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude: Ab 01.01.2025 Bewilligungsbescheid abwarten!

Nach der neuen Richtlinie gilt ab 01.01.2025, dass mit dem Vorhaben (geförderte Beratung) grundsätzlich nicht vor Bewilligung durch das BAFA begonnen werden darf. Als Vorhabenbeginn gilt weiterhin der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrags. Ein Vertragsabschluss vor Bewilligung und vor Antragstellung ist ab 01.01.2025 nur dann zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrags unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage der Bewilligungsbehörde geschlossen wird. Eine auflösende Bedingung wird in diesem Zusammenhang nicht mehr akzeptiert. Eine Leistungserbringung vor Bewilligung ist daher künftig unzulässig. 

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Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude – gestartet

Kommunen, die eine effiziente Heizungs­anlage ein­bauen oder einen An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz ein­richten möchten, werden in ihrem Vorhaben von der KfW gefördert. Ab Dezember 2024 steht das Portal bei der KfW für entsprechende Förderanträge bereit.

Gefördert werden

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • deren rechtlich unselbstständige Eigen­betriebe,
  • Gemeindeverbände und
  • kommunale Zweckverbände
  • Stadtstaaten sowie deren Eigenbetriebe, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Für Nichtwohngebäude gilt:

Die Förderfähigen Gesamtkosten richten sich nach der Nettogrundfläche.

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.

Für elektrisch angetriebene Wärmepumpen erhalten Sie einen Effizienzbonus von 5 Prozent. Voraussetzung ist, dass Sie als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kälte­mittel einsetzen.

Für Biomasseanlagen er­halten Sie zusätzlich einen Emissionsminderungs­zuschlag in Höhe von 2.500 Euro.

Für Wohngebäude gilt:

Die förderfähigen Gesamtkosten richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten.

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.

Für elektrisch angetriebene Wärmepumpen erhalten Sie einen Effizienzbonus von 5 Prozent. Voraussetzung ist, dass Sie als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kälte­mittel einsetzen.

Sie erhalten den Emissionsminderungszuschlag, wenn Sie Biomasse­anlagen errichten, die nachweislich den Emissions­grenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten. Der Zuschlag wird unabhängig von der Höchstgrenze der förder­fähigen Gesamt­kosten gewährt und beträgt pauschal 2.500 Euro.

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Heizungsförderung für Mehrfamilienhäuser gestartet

Seit dem 28.05.2024 können private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei der KfW einen Zuschuss für neue, klimafreundliche Heizungen beantragen.

Darüber hinaus bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite. Diese können bei der Hausbank beantragt werden. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung für Alle und verschiedenen Boni zusammen.

Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Maximal kann der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten für das vorliegende Gebäude berücksichtigt werden. Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten hängt von der Anzahl der Wohneinheiten im jeweiligen Mehrfamilienhaus ab und kann wie folgt berechnet werden:

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit,
  • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit,
  • jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.

Zudem sind folgende Zuschüsse möglich:

  • ein Effizienzbonus von 5 % für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird
  • ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen unabhängig von deren Alter oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt
  • ein Einkommensbonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 EUR nicht übersteigt,
  • ein Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten, in Höhe von pauschal 2.500 EUR beantragt werden.

Die Zuschüsse sind kumulierbar. Insgesamt kann der Fördersatz für den Heizungstausch allerdings maximal 70 % betragen.

Die Grundförderung sowie ggf. der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag werden gemeinschaftlich beantragt (Basisantrag, hängt von der Heizung ab).

Für den Klimageschwindigkeitsbonus bzw. den Einkommensbonus muss die selbstnutzende Eigentümerin oder der selbstnutzende Eigentümer einen Zusatzantrag für die eigene Wohneinheit stellen.

Die Kunden haben nach Zusage 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens (Datum der letzten Rechnung) müssen die Nachweise der Vorhabendurchführung im Kundenportal “Meine KfW” eingereicht werden.

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Treffen Sie uns am 16. März 2024 auf der “Currency – Alles Fließt”

Wir werden von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr für Gespräche für Sie da sein.

NACHHALTIGE ENERGIEOPTIMIERUNG – VON FINANZIERUNG
BIS UMSETZUNG, KURZFRISTIG UND EFFEKTIV DANK
PERFEKT ABGESTIMMTER PARTNER!
16.03.2024
VEREINSHAUS LENGSDORF | IM MÜHLENBACH 14-18 | 53127 BONN

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Solarthermieanlage auf dem Dach - Förderung möglich
Solarthermie auf dem Dach

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG – EM)

Seit 1. Januar 2024 ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend.

Die Zuschüsse für den Heizungstausch (wie bspw. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen) können künftig nur noch bei der KfW beantragt werden.

Anträge für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen können seit 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden.

Das BAFA fördert weiterhin Effizienz-Einzelmaßnahmen, wie die Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung (alle Maßnahmen außer neuer Heizungstechnik).

Der Grundfördersatz beträgt weiterhin 15 Prozent. Dazu kommen ggf. 5 Prozent Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit. Wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.

Neu: Die förderfähigen Kosten für den Austausch der Heizung und für allgemeine Energieeffizienzmaßnahmen können nun addiert werden. Wenn ein iSFP vorhanden ist, können für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus insgesamt bis zu 90.000 Euro gefördert werden. Davon entfallen höchstens 30.000 Euro auf den Heizungstausch und maximal 60.000 Euro auf andere Effizienzmaßnahmen.

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Neues Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten

Das Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) legt in § 8 fest, dass alle Unternehmen ab einem durchschnittlichen Jahresgesamtenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren von mehr als 7,5 GWh pro Jahr innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten (18. November 2023) des Gesetzes ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und betreiben müssen. Das gilt unabhängig vom KMU-Status.

Zusätzlich werden mit § 9 EnEfG alle Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GW pro Jahr, die ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben oder ein Energieaudit nach § 8 EDL-G nach dem 18. November 2023 abgeschlossen haben, dazu verpflichtet, Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen, durch unabhängige Experten prüfen zu lassen und zu veröffentlichen.

Mehr Informationen finden Sie hier.

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Auswirkungen auf BAFA Förderprogramme

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht wirkt sich auch auf die Förderprogramme des BAFA aus, da die finanziellen Mittel für diese Programme häufig aus dem Klima- und Transformationsfond bedient werden.

Derzeit werden keine Anträge in den Programmen zur Förderung von Energieberatungen (Wohngebäude und Nichtwohngebäude), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) bewilligt. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.

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Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung verabschiedet

Der Bundestag hat am Freitag, 17. November 2023, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze angenommen. Mit dem Gesetzentwurf werden die rechtlichen Grundlagen für die verbindliche Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen. Er tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Ziel ist es, die Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf Treibhausgasneutralität umzustellen, damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 erreicht werden können.

Konkret werden die Bundesländer verpflichtet, auf ihrem Gebiet eine Wärmeplanung durchzuführen. Bis 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Den Betreibern bestehender Wärmenetze wird vorgegeben, die Wärmenetze bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme zu speisen, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde. Für neue Wärmenetze wird ein entsprechender Anteil von 65 Prozent verlangt.

Ergebnis der Wärmeplanung sind Wärmepläne, die in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2026 und in kleineren Städten und Gemeinden bis Ende Juni 2028 erstellt werden müssen. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen. Auch können mehrere Gemeinden eine gemeinsame Wärmeplanung vornehmen. Bis Ende 2044 muss jedes Wärmenetz vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder aus einer Kombination daraus gespeist werden.

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw46-de-waermenetze-976576

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Wohn-Appartements Häuser Fassadenarchitektur und Außenanlagen

Neues Gebäudeenergiegesetz veröffentlicht

Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt ab 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für zum Beispiel ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können frühere Fristen greifen.

Quelle: www.energiewechsel.de

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Geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude

Für Unternehmen gibt es 2 verschiedene geförderte Energieberatungen. Im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme werden in den Modulen 1 und 2 Energieberatungen für Unternehmen und unternehmerische Prozesse und Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand gefördert. Die Module haben unterschiedliche Betrachtungsweisen auf ein Beratungsobjekt. Modul 1 Energieaudit – Fokus Prozesse Im Rahmen eines Energieaudits wird die Energie, die für den Betrieb der Gebäude und die unternehmerischen Prozesse verbraucht wird, bilanziert.

Daraus werden Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen entwickelt. Energieaudits eignen sich gut, wenn die Gebäudehülle nicht betrachtet oder verändert werden kann. Sie eignen sich auch, wenn eine Gruppe von Gebäuden, die sich ggf. technische Anlagen teilen, betrachtet werden soll. Modul 2 Energieberatung – Fokus Gebäude Ein energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte bauliche und technische Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden können. Mehr Infos hier

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