
GModG: Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet
Der Bundestag und der Bundesrat haben am 10.07.2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet.
Das GModG ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches zeitgleich außer Kraft tritt.
Das Gesetz tritt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Folgende Neuerung enthält das GModG:
- Die Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Heizen entfallen.
- Wärmepumpen, Hybridmodelle, Biomasse-Pelletheizungen sowie Gas- und Ölheizungen sind zulässig.
- Es wird eine “Biotreppe” geben, die verlangt, dass beim Einsatz von fossilen Energieträgern wie Gas oder Öl der regenerative Antreil steigen muss.
- Wer unter die Biotreppe fällt, hat ab 2029 einen zunehmenden Anteil an Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate zur Wärmeerzeugung einzusetzen. Dieser biogene Anteil steigt: von 10 Prozent ab dem Jahr 2029, über 15 Prozent ab dem Jahr 2030, gefolgt von 30 Prozent ab dem Jahr 2035 und schließlich auf 60 prozent ab dem Jahr 2040.
Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss also nach und nach den Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung und in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE).









