Kommunen, die eine effiziente Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten möchten, werden in ihrem Vorhaben von der KfW gefördert. Ab Dezember 2024 steht das Portal bei der KfW für entsprechende Förderanträge bereit.
Gefördert werden
- Kommunale Gebietskörperschaften
- deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe,
- Gemeindeverbände und
- kommunale Zweckverbände
- Stadtstaaten sowie deren Eigenbetriebe, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.
Für Nichtwohngebäude gilt:
Die Förderfähigen Gesamtkosten richten sich nach der Nettogrundfläche.
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Für elektrisch angetriebene Wärmepumpen erhalten Sie einen Effizienzbonus von 5 Prozent. Voraussetzung ist, dass Sie als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
Für Biomasseanlagen erhalten Sie zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro.
Für Wohngebäude gilt:
Die förderfähigen Gesamtkosten richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten.
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Für elektrisch angetriebene Wärmepumpen erhalten Sie einen Effizienzbonus von 5 Prozent. Voraussetzung ist, dass Sie als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
Sie erhalten den Emissionsminderungszuschlag, wenn Sie Biomasseanlagen errichten, die nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten. Der Zuschlag wird unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Gesamtkosten gewährt und beträgt pauschal 2.500 Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der KfW.