Die kommunale Wärmeplanung ist seit Herbst 2023 verbindlich und terminiert. Die Pflicht zur Wärmeplanung ergibt sich aus dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vom 20. Dezember 2023 (Wärmeplanungsgesetz – WPG).
Das Gesetz verpflichtet in § 4 Pflicht zur Wärmeplanung nicht direkt die Kommunen sondern die Bundesländer:
“Die Länder sind verpflichtet sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe
dieses Gesetzes … erstellt werden.”
Städte und Gemeinden sind ab dem 01.Januar 2024 zu einer Wärmeplanung verpflichtet, die zeigt, wie ihr Gebäudebestand in Zukunft klimaschonend mit Wärme versorgt werden kann. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen sollen die Wärmeplanung bis Juni 2026 umsetzen. Kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner:innen haben dafür Zeit bis Juni 2028. Für Bürgerinnen und Bürger soll es so möglich sein, sich beim Einbau einer neuen Heizung am Wärmeplan zu orientieren.
Unser Angebot für Sie
Wir unterstützen Sie bei Ihrer kommunalen Wärmeplanung. Unsere Kompetenz liegt dabei in der Erstellung der Pläne und der Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligungen.
Unser Vorgehen bei Ihrer kommunalen Wärmeplanung
Im neuen „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz, WPG) wird festgeleg, wie ein Wärmeplan erarbeitet werden soll.
Wir beginnen in Schritt 1 mit einer sorgfältigen Bestandsanalyse. Sie umfasst die Ermittlung des Wärmebedarfs und der Energieträger auf Gebäudeebene. Diese beiden Datengruppen bilden auch die Grundlage für eine mögliche THG-Bilanz. Diese kann zu diesem Zeitpunkt oder später erfolgen.
In Schritt 2 erfolgt die ist die Potentialanalyse. In dieser Phase ermitteln wir das Einsparpotential für Endenergie auf Gebäudeebene. Wir bewerten den Sanierungsstand von Gebäuden, Häuderblocks, Quartieren und Stadtvierteln und treffen eine Aussage auf das Einsparpotential durch Sanierung an der Gebäudehülle. Ein weiterer Teil der Potentialanalyse umfasst die Einsparung durch Wechsel der Wärmeversorgung und damit meist des Energieträgers. Z. B. der Wechsel von Gas auf Fernwärme oder auf eine Wärmepumpe. Für den Sektor Gewerbe-Dienstleistung-Handel-Industrie wird auch die Prozesswärme betrachtet.
In Schritt 3 entwickeln wir in enger Abstimmung mit Ihnen Szenarien, wie eine zukünftige Wärmeversorgung in Ihrer Kommune aussehen könnte. Immer damit einher geht eine Zeitplanung. Diese ist von vielen weiteren Faktoren wie z.B. einer Förderung von Sanierung und Heizungstausch abhängig.
In Schritt 4 erstellen wir einen kommunalen Wärmeplan, der die abgestimmten Maßnahmen enthält.
In allen Schritten haben wir den aktuellen Stand des Gesetzes und der Förderlandschaft im Blick.
Links:
Kommunalrichtlinie
Technischer Annex der Kommunalrichtlinie