
Neue Regeln für Energieausweise ab 2027 gemäß GModG
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) kommen neue Regeln für Energieausweise. Die Regeln unterscheiden sich, je nachdem, ob es sich um ein Nichtwohngebäude oder ein Wohngebäude handelt.
Neue Regeln für Nichtwohngebäude
- Es wird eine einheitliche EU-Skala von A bis G geben (Bisher A+ bis H). Klasse A steht für das Nullemissionsgebäude. Klasse G steht für die schlechtesten 16 Prozent des deutschen Gebäudebestandes (in jedem EU-Land unterschiedlich). Ab 2030 ist eine Renovierungspflicht für diesen Teil des Bestands vorgesehen.
- Die Effizienzklassen beruhen auf dem Primärenergiebedarf (mit Vorketten) nicht wie bisher auf dem Endenergiebedarf (Energiemenge, die am Gebäude ankommt)
- Bei Verkauf oder Vermietung muss ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden. Der Energieverbrauchsausweis reicht nicht mehr aus.

Neue Regeln für Wohngebäude
- Die gewohnte Skala von A+ bis H bleibt erhalten. Sie richtet sich nach dem Endenergiebedarf oder -verbrauch.
- Es dürfen weiterhin Energiebedarfs- oder Energiverbrauchsausweise ausgestellt werden.
- Lückenlose Verbrauchsdaten für nur noch 24 aufeinanderfolgende Monate sind erforderlich. Die Daten müssen monatlich erfasst und nach Energieträger ausgewiesen werden. Jahresabrechnungen genügen nicht mehr.
- Es kann ein Verbrauchsausweis für alle Wohnhäuser ausgestellt werden – unabhängig von Baualter und Anzahl der Wohnungen.
Insgesamt gilt gemäß GModG für Energieausweise:
- Der Energieausweis muss nun auch bei Verlängerung von Mietverträgen vorgelegt werden.
- Er muss ebenfalls nach größeren Renovierungen bei Bestandsgebäuden ausgestellt werden.
- Insgesamt steigt in Energieausweisen ab 2027 die Anzahl der Pflichtangaben.








